Wein in Italien - Was bedeuten die Abkürzungen DOP oder IGP?

DOP ist die neue Abkürzung für DOCG und DOC, Winzer können DOCG weiter benutzen!

Die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung hat das Qualitätssystem neu definiert. Neben den neuen Begriffen dürfen jedoch die traditionellen Bezeichnungen weiter genutzt werden, da für diese Bestandsschutz gilt.
doc — Denominazione di origine controllata − kontrollierte Ursprungsbezeichnung; zweithöchste Qualitätskategorie; im Zuge der Vereinheitlichung innerhalb der EU in DOP umgewandelt.

Hilfreiche Links - Alle DOC-Weine Italiens in der Tabelle des Önologenverbandes und dem Dachverband der Konsortien Federdoc:

https://www.assoenologi.it/main/pdf/elenco_vini_dop_igp_nov2011.pdf

https://www.federdoc.com/new/wp-content/uploads/2018/05/brochure-2018.pdf

DOCG — Denominazione di origine controllata e garantita

Kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung; höchste Qualitätsstufe; bei DOCG-Weinen waren in der Vergangenheit Produktionsrichtlinien, Rebsorten und Anbaugebietsgrenzen am strengsten geregelt, z.B. war der Ertrag pro Hektar niedriger als bei der DOC; durch die EU-Weinmarktreform mit der DOC gleichgestellt.

DOP — Denominazione di origine protetta

Geschützte Ursprungsbezeichnung; im Rahmen der europaweiten Regelung ab 2009 als Bezeichnung für die italienischen Begriffe DOC und DOCG eingeführt; festgelegt sind Produktionsrichtlinien, Rebsorten und Anbaugebietsgrenzen.
igp — Indicazione gegrafica protetta − geschützte geografische Angabe; Nachfolger der IGT-Kategorie.

IGT/IGP — Indicazione geografica tipica/protetta

Typische geografische Angabe; meist sehr großes Anbaugebiet, in dem die Produktionsrichtlinien weniger rigoros als bei DOC bzw. DOCG gefasst sind. Manche Erzeuger nutzen die IGT-Bezeichnung, um hier Weine zu verschneiden, die aus Sorten entstehen, die unter dem DOC / DOCG-Reglement (DOP) nicht gestattet sind, die aber qualitativ zur Spitze in Italien zählen. IGP ersetzt in Zukunft die Bezeichnung IGT

VDT — Vino da Tavola

Tafelwein; Wein, der keine kleinere geografische Begrenzung besitzt und große Erntemengen erlaubt. Nach der neuen EU-Regelung dürfen nun auch die Rebsorte und der Jahrgang auf dem Etikett angegeben werden.